Expertenkreistreffen FUSSBODEN 2023

Expertenkreistreffen FUSSBODEN 2023 in Donauwörth

Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Wie jedes Jahr trafen sich Experten zum Thema ‚Fußboden und angrenzende Gewerke‘ in internationaler Zusammensetzung zu einem technischen Austausch in Donauwörth. Organisator war, wie gewohnt, Dr. A. Unger.


1) Anarbeitung an Rinnen in einer Tiefgarage

Der Gastgeber stieg gleich mit einer aktuellen Fragestellung ein. Es ging um eine Rinne in einer Tiefgarage, die auf Epoxidharz gesetzt war und an die seitlich ein Zementverbundestrich angrenzte. Die nachfolgende Beschichtung wurde ebenfalls press an die Rinne herangeführt. Der beauftragte Sachverständige bemängelte, dass auf diese Weise keine Dichtigkeit gegen eindringende Chloride vorhanden sei. Dies wurde von Dr. A. Unger und den anwesenden Sachverständigen kritisch gesehen. Es wurde im gegenständlichen Fall dann seitens des beauftragten Sachverständigen gefordert, dass hier ein Flansch vorhanden sein sollte, auf welchen die Beschichtung geführt wird. Hier sahen die Anwesenden Probleme bei der technischen Umsetzung. In der Regel gelingt es nicht, den Flansch mit Estrich so zu unterfüttern, dass es nicht zu Verformungen bei entsprechender Befahrung kommt. Hier besteht dann aus Sachverständigensicht eher das Problem, dass es genau im Flanschbereich zu Schäden an der Beschichtung kommt.

Zudem wäre zu klären, ob die in der Tiefgarage verbaute Rinne überhaupt in sich dicht ist. Häufig ist das nicht der Fall. Wenn diese nicht dicht ist, dann bringt auch ein dichter Anschluss der Beschichtung nichts, wenn dann das eindringende Chlorid direkt über die Rinne in die Betonplatte gelangen kann. Die Experten waren sich dahingehend einig, dass hier eine Gesamtplanung erforderlich ist, die dafür sorgt, dass Chloride nicht zum Problem werden. Hier spielt sicher auch die Bettung der Rinne im Epoxidharz eine wichtige Rolle.

2) Risse in OS 11b Beschichtung

Als nächstes beschrieb Dr. A. Unger einen Fall, bei dem es bauseits gewünscht war, dass auf eine erdangrenzende Betonplatte in einer Tiefgarage eine OS 11b Beschichtung aufgebracht werden sollte. Die ausführende Firma wies darauf hin, dass derartige Beschichtungen meist nicht sonderlich dampfdiffusionsoffen seien und dass durch die rissüberbrückende Wirkung möglicherweise in der Betonplatte entstehende Risse nicht festgestellt würden. Das Mittel der Wahl für diesen Anwendungsfall ist i.d.R. eher eine OS 8. Der Auftraggeber bestand trotzdem auf die Ausführung der OS 11b. Einige Zeit nach Einbringung der Beschichtung kam es in der Beschichtung zu Rissbildungen. Nach der Entnahme von Bohrkernen konnte festgestellt werden, dass diese zum großen Teil bereits in der Betonplatte vorhanden waren. Der eingeschaltete Gutachter kam zu dem Schluss, dass die primären Auslöser für die Rissbildung wie folgt zu sehen waren:

  • Nicht vorhandene Rissbreitenbeschränkung im Beton durch mangelnde Bewehrung
  • Nicht ausreichend dicke Schwimmschicht der Beschichtung

Interessant war, dass die Risse wohl auch dann aufgetreten wären, wenn die Beschichtung ausreichend dick gewesen wäre. Der Lastfall „später Zwang“ wurde in der Bemessung nicht berücksichtigt, wodurch die vorhandene Bewehrung grundsätzlich zu gering gewählt wurde. Zudem ist die nach Norm begrenzte Rissweite ‚wk‘ auf Höhe der Bewehrung definiert. Da die vorhandene Betondeckung (76 mm – 94 mm) deutlich über der geforderten Betondeckung von 55 mm lag, war zu erwarten, dass die Rissweite an der Bauteiloberfläche höher als die berechnete Rissweite von max. 0,4 mm war. Allerdings gab die Thematik der zu dünnen Schimmschicht dem Auftraggeber eine Möglichkeit zur Reklamation. Am Ende lief es darauf hinaus, dass die Beschichtungsfirma ihr Gewerk zurückbaute. Im Anschluss wurde die Betonplatte von einem Sachverständigen des Auftraggebers auf ihre Tauglichkeit hin überprüft und in Teilen nachbearbeitet. Im Anschluss kam eine OS 8 Flex zum Einsatz. Hier handelt es sich um eine OS 8 Beschichtung, die aber etwas flexibilisierter eingestellt ist.


3) Feuchtigkeitsmessung von Estrichen

Im Anschluss ergab sich eine Diskussion zur richtigen Überprüfung von Estrichen auf ihre Belegreife hin. Die Anwesenden waren sich dahingehend einig, dass das Mittel der Wahl an der Baustelle die CM-Messung ist. Hier wies der Sachverständige Unger darauf hin, dass teilweise auch die Anwendungstechnik renommierter Firmen bei großen Flächen oft so vorgeht, dass mittels kapazitativer Messtechniken die feuchteste Stelle im Estrich gesucht wird und dann an dieser Stelle eine CM-Messung durchgeführt wird. Dies führt dann teilweise dazu, dass auch bei einer großen Fläche von z. B. 1.000 m2 und mehr nur eine einzige CM-Messung erfolgt. Hiervon riet Dr. A. Unger intensiv ab, da es häufig nicht möglich ist, mit der kapazitativen Messtechnik die feuchteste Stelle sicher aufzufinden. Dies liegt daran, dass die Rundstrahlcharakteristik dazu führt, dass nur der obere Estrichbereich gemessen wird und nicht die untere Estrichzone, die i.d.R. feuchter ist. Dies ist insbesondere bei dicken Estrichen ein Thema. Stattdessen empfahl Unger, sich an die Regeln zu halten und bei großen Flächen ohne Fußbodenheizung zumindest alle 200 m2 eine CM-Messung durchzuführen. Bei dieser Gelegenheit sollte auch die Dicke des Estrichs dokumentiert werden.

4) Spin Tower Frankfurt – Fehlplanung führte fast zum Investorengau
     Referent: Ing. Carlo Diliberto


Im August 2022 wurde Hr. Ing. Diliberto daher zur technischen Machbarkeit befragt, um Schadensersatzforderungen der Mieterseite bei Nichterfüllen der vereinbarten Verkehrslasten aus dem Weg zu gehen.

In diese Konsultation wurde ein Natursteinsachverständiger herangezogen, der die Daten und Einschätzungen zu zulässigen Lastaufnahmen und möglichen Biegeverformungen prüfen und freigeben sollte.  

In der technischen Konzeption wurde das stahlfaserarmierte, hoch biegezugfeste RenoScreed® Energieeinspar- und Sanierestrichsystem CT-35-F6-SW 1 zu Grunde gelegt. Die Berechnung erfolgte unter Berücksichtigung der Mittragewirkung des Natursteinbelages in Kombination mit dem darunterliegenden hochfesten Estrichsystem.

Hierbei wurden sowohl die Druck- als auch die Biegezugspannungen und die Verformungen mit einem Statikprogramm berechnet. Zur Berechnung der Biegeverformung des Natursteinbelages kam eine Durchbiegungsformel zur Anwendung, die eine zulässige Durchbiegung des Natursteins abschätzen half.

Die maximale Durchbiegung des Natursteinbelages lag bei ca. 0,65 mm, angesetzt wurden hingegen max. 0,5 mm. Der eingesetzte Flex-Fliesenkleber der Qualität C2 S2 wurde ebenso hinsichtlich der entstehenden schwund- und durchbiegungsbedingten Scherspannungen nachgewiesen, wie auch die Durchbiegung im Gesamtsystem, die dann auch nach der Ausführung vor Ort durch Belastungstests überprüft wurde.

Zur weiteren Abminderung der Durchbiegungen erhielt der Hubsteiger (ein Leo GT 15) zusätzliche Gummiunterbaumatten, die die Sohlpressung weiter sinken lassen.

Die Konstruktion konnte unter Koordination aller Gewerke schnell und fachgemäß fertiggestellt werden.

5) Ablösungen eines elastischen Belags vom Untergrund
    Referent: Bastian Nickolaus

Zuletzt berichtete der Sachverständige Nickolaus über die Thematik der Anhaftung von elastischen Belägen am Untergrund. Normalerweise lassen sich solche verklebten Beläge kaum ohne Einschneiden in Streifen vom Untergrund lösen. Er war in einen Fall involviert, bei welchem man die Belagsfliesen mehr oder weniger mit der Hand aus dem Kleberbett ziehen konnte. Daraufhin wurden vor Ort Schälzugmessungen und Haftzugmessungen durchgeführt. Beides diente nur zur Orientierung des Sachverständigen. Es ergaben sich Schälzugwerte zwischen 1 und 9 kg, währenddessen bei guter Verbindung eher Schälzugwerte über 10 kg i.d.R. vorhanden sind. Bei den orientierenden Haftzugmessungen ergaben sich Werte zwischen 0,5 N/mm2 i. M., während bei guter Verbindung i.d.R. eher Werte >= 1 N/mm2 gemessen werden können. Beide Techniken dienen rein zur Orientierung und sollen quantitativ die gewonnenen Eindrücke vor Ort untermauern. Eigentlich müsste man die Schälzugprüfung im Labor durchführen, was in der Praxis jedoch kaum auf einem bereits verlegten Belag anwendbar ist. Im gegenständlichen Fall konnte man auch durch optische und mikroskopische Untersuchungen belegen, dass kaum Klebstoff an der Belagsrückseite vorhanden war und es insofern keine innige Verbindung zwischen dem Untergrund und der Belagsrückseite gegeben hatte.

Hinzu kam noch, dass teilweise auch die Spachtelmasse ein sehr heterogenes Bild in Bezug auf die Anhaftung zum Untergrund ergab. Teilweise haftete die Spachtelmasse im Bereich einer Fliese sehr gut und bei der gleichen Fliese 50 cm daneben ungenügend.

Die versammelten Sachverständigen lobten den Verlauf der heutigen Schulung und brachten bereits jetzt Ideen für die Veranstaltung im nächsten Jahr ein.